Beantragung und Kosten der ambulanten Reha Sucht?
Die Kosten der ambulanten Reha Sucht tragen die federführenden Rentenversicherer der Deutschen Rentenversicherung und die gesetzlichen und privaten Krankenkassen. Ebenso kann, nach Prüfung, eine anteilige finanzielle Beteiligung durch die Beamtenbeihilfen erfolgen.
Wer der für den Einzelnen in Frage kommende Kostenträger ist entscheidet sich in den Vorgesprächen.
Informationen zu Kostenübernahme und Antragstellung erhalten Sie bei den einzelnen im Vorfeld aufgeführten Suchtberatungsstellen.